Bei dem Brandanschlag war im August 2015 die Sporthalle eines Oberstufenzentrums im havelländischen Nauen komplett niedergebrannt. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden wird auf 3,5 Millionen Euro geschätzt. Wegen Beihilfe zu der Brandstiftung und anderen Delikten erhielten die vier weiteren Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren auf Bewährung.
Umfangreiche Geständnisse von Mitangeklagten hatten die Ermittler auf die Spur Schneiders gebracht. Der Kommunalpolitiker hatte die Brandstiftung im Prozess gestanden, sprach jedoch von einem "Unfall". Er gab an, er habe die Halle als politisches Zeichen nur einrußen wollen. Fremdenfeindliche Motive stritt Schneider ab. (Mehr über den Fall lesen Sie hier.)
Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, Schneider und seine Mittäter hätten eindeutig aus fremdenfeindlichen und rechtsextremistischen Motiven gehandelt. "Der Anschlag sollte ein Zeichen an die Flüchtlinge sein: Ihr seid hier nicht willkommen, hier ist kein Platz für euch und ihr seid hier nicht sicher", sagte er. "Dies ist eine tiefe Missachtung unserer Rechtsordnung."
Quelle : spiegel.de
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