Im Dekret sind die weitere Verbesserung des Strafvollzugssystems, die Humanisierung der Strafpolitik, die Anwendung elektronischer Überwachungsgeräten, um bei der Einleitung von restriktiven Maßnahmen die Nutzung von IKT zu gewährleisten, sowie eine wirksame Kontrolle über die Strafvollstreckung, die Erweiterung der Anwendung von alternativen Strafen und strafprozessualen Zwangsmaßnahmen vorgesehen.
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