Eine mögliche starke Ausweitung der Videoüberwachung in Deutschland stößt auf scharfe Kritik des früheren Verfassungsgerichts-Präsidenten Hans-Jürgen Papier. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte der ehemalige oberste Richter in der Bundesrepublik: „Bei der Videoüberwachung eines Großteils der Bevölkerung sehe ich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt.“ Eine vollständige Videokontrolle schieße über das Ziel hinaus. „Wir können nicht den gesamten öffentlichen Raum als gefährlich einstufen. Sonst droht die Totalüberwachung des öffentlichen Raums“, so Papier.
Die Videoüberwachung etwa von Weihnachtsmärkten nach dem Terroranschlag von
Berlin halte er „in genereller Form für problematisch“, fügte er hinzu. Weihnachtsmärkte seien nicht gefährdeter als viele andere Orte in Deutschland, an denen Menschen zusammenkämen. „Eine totale Überwachung sorgt auch nicht für absolute Sicherheit. Eher beeinflusst sie das Verhalten der vielen unbescholtenen Menschen negativ.“ Die unvoreingenommene Freiheitsentfaltung sei eingeschränkt, wenn die Menschen damit rechnen müssten, dass ihr Verhalten festgehalten werden könne.
Tags: