Regierung geht Thema Managergehälter an

  15 Februar 2017    Gelesen: 510
Regierung geht Thema Managergehälter an
Der Abstand zwischen den Gehältern der Manager und der der Beschäftigten beschäftigt die Koalitionsparteien. Bundesjustizminister Maas ist wie seine SPD für dessen Begrenzung. Er plädiert auch für Quoten zwischen Grundgehalt und Boni.
In der Diskussion um staatliche Eingriffe in die Höhe von Managergehältern unterstützt Bundesjustizminister Heiko Maas die Forderung der SPD-Fraktion, den Abstand zwischen Topverdienern und Durchschnittsarbeitern in einem Unternehmen einzugrenzen. "Wir brauchen ein festgeschriebenes Maximalverhältnis zwischen der Vergütung von Vorständen und dem durchschnittlichen Gehalt ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Klare gesetzliche Vorgaben zur Höhe von Managergehältern seien "keine Frage des Neids, sondern der Gerechtigkeit", sagte der Minister. "Wenn Vergütungen und Boni in Milliardenhöhe gezahlt werden, obwohl Gewinne sinken oder Beschäftigte entlassen werden müssen, sorgt das zu Recht für Unverständnis und Ärger."

Die SPD-Fraktion hatte angekündigt, im März einen Gesetzentwurf zu dem Thema vorzulegen. Maas sagte den Funke-Zeitungen, er unterstütze dies "ganz ausdrücklich". Auch die Fraktion spricht sich für ein "festgeschriebenes Maximalverhältnis" zwischen Vorstandsgehältern und dem durchschnittlichen Gehalt der Angestellten aus. Sie will zudem, dass Unternehmen Gehälter ab einer Summe von 500.000 Euro nicht mehr von der Steuer absetzen können.

Interesse bei der Union

Für diesen Vorschlag signalisierte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt Unterstützung. Eine Debatte über diese Frage sei gerechtfertigt, sagte sie in Berlin. Absetzbare Zahlungen müssten "den Grundprinzipien der Verhältnismäßigkeit genügen". Wie die "Bild"-Zeitung berichtete, zeigten in der Unionsfraktionssitzung am Dienstag auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Fraktionschef Volker Kauder Interesse, das Thema Managergehälter anzugehen.

Maas schlug neben dem "Maximalverhältnis" zwischen Vorstandsgehältern und Durchschnittslöhnen noch vor, Quoten zwischen Grundgehalt und Boni festzulegen. Diese sollten "gemeinsam mit Unternehmensverbänden und Gewerkschaften " ermittelt werden. Außerdem solle es eine gesetzliche Regelung geben, "wonach variable Vergütungen bei Schlechtleistung oder sogar regelwidrigem Verhalten einbehalten oder nach Auszahlung zurückgefordert werden können".

Quelle: n-tv.de

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