Kim Dotcom darf laut Urteil in die USA ausgeliefert werden

  20 Februar 2017    Gelesen: 383
Kim Dotcom darf laut Urteil in die USA ausgeliefert werden
Das oberste Gericht in Neuseeland hat die Auslieferung des deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom an die USA bewilligt.
Die US-Behörden werfen ihm massive Urheberrechtsverletzungen sowie Betrug und Geldwäsche vor. Im Falle einer Verurteilung in den USA drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft. Das Gericht in Auckland bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidung einer anderen Instanz, die eine Überstellung Dotcoms und drei seiner Mitarbeiter in die Vereinigten Staaten bereits genehmigt hatte. Der Unternehmer könne zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden, wohl aber wegen Betruges. Die Verteidigung kündigte an, erneut in Berufung zu gehen. Dotcom, der gebürtig Kim Schmitz heißt, erklärte, es handle sich um ein politisches Urteil.

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