Bamf soll Handys von Asylbewerbern überprüfen dürfen

  20 Februar 2017    Gelesen: 657
Bamf soll Handys von Asylbewerbern überprüfen dürfen
Ein neues Gesetz soll dem Bundesamt bei Entscheidungen über Abschiebungen offenbar den Zugriff auf Mobiltelefone von Flüchtlingen gewähren. So soll die Identität von Asylbewerbern besser ermittelt werden können.
Ein erlaubter Blick in das Handy soll offenbar die Identitätsprüfung von Asylbewerbern erleichtern. Das geht angeblich aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht", also Abschiebungen, hervor, aus dem die "Süddeutsche Zeitung", der WDR und der NDR zitieren.

Demnach soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Mobiltelefone von Asylbewerbern künftig auslesen dürfen, bislang war die Behörde auf deren Einwilligung angewiesen.

Der neue Gesetzentwurf solle nun die rechtliche Grundlage schaffen, die Zustimmung der Asylbewerber zu umgehen. Er befinde sich noch in der Ressortabstimmung. Das Auslesen der Daten von Mobiltelefonen ist bislang eigentlich nur bei Verdacht auf Straftaten möglich.

Das Bundesinnenministerium schätze, dass im Vorjahr bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden das Auslesen eines "Datenträgers" in Betracht gekommen wäre. Das wären etwa 150.000 Menschen gewesen.

Die Außenstellen des Bamf sollen nach den Medienberichten mit Hard- und Software aufgerüstet werden, sodass etwa 2400 Datenträger pro Tag ausgelesen werden können. Laut Ausländerzentralregister befänden sich 213.000 "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" in Deutschland.

Über die Pläne der Regierung hatte auch schon Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier berichtet. Der CDU-Politiker hatte nach einem Ministerpräsidenten-Treffen bei Kanzlerin Angela Merkel am 9. Februar gesagt, der Handy-Zugriff solle auf Fälle beschränkt bleiben, in denen Zweifel an der Identität des Asylbewerbers bestehen. Es sei wichtig, "eine Erkenntnisquelle, die man hat, auch zu nutzen".

Quelle : spiegel.de

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