Mitte Januar 2016 hatte die von beiden großen Kirchen getragene Initiative 277 Kirchenasyl-Fälle mit 449 Flüchtlingen registriert - ein Plus von gut 16 Prozent. Im Januar 2015 hatte es 200 Fälle mit 359 Flüchtlingen gegeben.
Vorläufiges Bleiberecht
Eine Gesamtzahl der Menschen, die 2016 zeitweise von Kirchengemeinden oder Klöstern aufgenommen wurden, liegt nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft noch nicht vor. Man gehe davon aus, dass es auch hier eine Steigerung gab. 2015 fanden demnach mindestens 1015 Menschen Schutz, 2014 waren es 788, ein Jahr davor 162.
Mit dem Kirchenasyl sollen Flüchtlinge ein zumindest vorläufiges Bleiberecht erhalten. Bei einem großen Teil handelt es sich um Geflüchtete, die auf Basis der europäischen Dublin-Regeln in dem Staat Asyl beantragen müssen, in dem sie in die EU eingereist sind. Sie müssten Deutschland also verlassen.
Einem Verfahren zufolge, das vor zwei Jahren mit den Kirchen vereinbart wurde, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldete Kirchenasyl-Fälle noch einmal individuell - oft mit einem positiven Ausgang für die Betroffenen.
Quelle : spiegel.de
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