Bundesverfassungsrichter erarbeiten Selbstverpflichtung

  22 Februar 2017    Gelesen: 723
Bundesverfassungsrichter erarbeiten Selbstverpflichtung
Nach dem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht soll es für Richter einen Verhaltenskodex geben.
Gerichtspräsident Voßkuhle kündigte eine Arbeitsgruppe an, die diese Selbstverpflichtung formulieren soll. Geklärt werden sollen etwa die Frage späterer Nebentätigkeiten und der Umgang mit Medien zu Rechtsfragen. Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen sind nicht vorgesehen. - Zuletzt hatte es Kritik an der früheren Bundesverfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt gegeben. Sie arbeitete bei VW als Vorstand für Integrität und Recht und erhielt bei ihrem Ausscheiden eine Zahlung von 12 Millionen Euro.

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