Aserbaidschanisches Außenministerium gibt eine Erklärung zum 25. Jahrestag des Völkermordes von Chodschali ab

  23 Februar 2017    Gelesen: 905
Aserbaidschanisches Außenministerium gibt eine Erklärung zum 25. Jahrestag des Völkermordes von Chodschali ab
Das aserbaidschanische Außenministerium hat anlässlich des 25. Jahrestags des Völkermords von Chodschali eine Erklärung abgegeben, wie der Pressedienst des Ministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur AZERTAC erklärte.

In der Erklärung heißt es: “Am 26. Februar jährt sich der Völkermord von Chodschali zum fünfundzwanzigsten Male. Noch vier Monate vor der Tragödie, also vom Ende Oktober 1991 war Chodschali durch die Militäreinsätze Armeniens faktisch belagert. In der Nacht vom 25. zum 26. Februar 1992 begann es mit armenischen Angriffen rund um die Stadt aus vier Richtungen mit Eröffnung schwerer und andauernder Feuer der Artillerie und Raketen. Als Folge wurde Chodschali mit direkter Teilnahme von Einheiten und Militärs des zu jener Zeit in Khankendi der Region Berg-Karabach der Republik Aserbaidschan stationierten alt-sowjetischen 366. Motorschützenregiments besetzt. Beim Sturm auf Chodschali wurden Kinder, Frauen, Ältere, Kranke mit unglaublicher Brutalität und Erbarmungslosigkeit getötet. Bei diesem Kriegsverbrechen wurden insgesamt 613 Personen mit besonderer Grausamkeit und Folter getötet, darunter: 106 –Frauen, 83 -Kinder, 70 –Ältere, 100 weitere Einwohner verletzt und 1275 Zivilisten gefangen genommen. Von 150 dieser Gefangenen fehlt bis heute jede Spur.

Bei solchen Handlungen, die im Zuge des bewaffneten Konflikts sowie in Chodschali begangen sind, handelt es sich in Übereinstimmung mit internationalem Strafrecht um ein internationales Verbrechen.

Im Beschluss vom 22. April 2010 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird das in Chodschli begangene Verbrechen als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewertet.

Nationale Legislativen von mehr als 15 Ländern sowie die Organisation für Islamische Zusammenarbeit haben zahlreiche Beschlüsse über die scharfe Verurteilung des Massakers an Zivilisten in Chodschali und die Anerkennung der Chodschali-Tragödie als ein Genozidakt und en Verbrechen gegen die Menschlichkeit gefasst.

Der Völkermord von Chodschali sollte seine rechtspolitische Bewertung erhalten. Diejenigen, die sich an diesem schweren Verbrechen direkt beteiligt haben, sollten vor Gericht gestellt werden. Die Republik Aserbaidschan ist davon völlig überzeugt, dass die Maßnahmen, die auf nationaler und internationaler Ebene getroffen werden, zur Bestrafung von Tätern dienen werden.

Die Republik Aserbaidschan ruft die internationale Gemeinschaft dazu auf, die Verbrechen, die von Armenien gegen die Menschlichkeit, Kinder, Frauen und ältere Menschen, friedliche aserbaidschanische Bevölkerung verübt worden sind, und den Genozidakt zu verurteilen und anzuerkennen.“

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