Die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ benennt die Geschehnisse in der eingenommenen Stadt als „das größte Massaker“ im Zuge des Berg-Karabach-Konfliktes. Die Organisation unterstreicht in diesem Zusammenhang: „Obschon es weit angenommen worden ist, dass die Zahl der ermordeten Aserbaidschaner 200 sei, könnte man allerdings auch von 500 bis 1000 Opfern sprechen. Wir ziehen die armenischen Kräfte in Karabach zur direkten Verantwortung für diese Ziviltodesfälle.“
Im April 2015 erinnerte Papst Franziskus auf dem Petersplatz mit aserbaidschanischen Kindern und Jugendlichen an die Opfer des Massakers von Chodschali und dem damit einhergehenden „Frozen Conflict“, der bis zum heutigen Tage andauert.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion hatten die drei südkaukasischen Länder Georgien, Armenien und Aserbaidschan die Chance erhalten, sich unabhängig zu entwickeln und gemeinsam für Stabilität im Südkaukasus zu sorgen. Doch der seit Jahrzehnten andauernde Konflikt hat sowohl die Entwicklung als auch die Stabilität in dieser Region nachhaltig gehemmt.
Der Deutsche Bundestag betrachtet den Frieden als die wichtigste Voraussetzung für die Stabilität Europas. Die Bundesrepublik Deutschland will sowohl Armenien als auch Aserbaidschan ein verlässlicher Partner sein. In dieser Hinsicht ist es wichtig, sich auf gemeinsame internationale Standards zu verständigen, auf dessen Grundlage sich partnerschaftlichen Beziehungen zu den Ländern des Südkaukasus entwickeln. Insofern ist in erster Linie das Völkerrecht die Grundlage des gemeinsamen Miteinanders. Dieses Recht, nicht militärische Gewalt, muss der Maßstab sein. Die territoriale Integrität der Staaten und die Unantastbarkeit der Grenzen sind dessen grundlegende Prinzipien. Vier UN-Sicherheitsrats-Resolutionen (Nr.: 822, 853, 874, 884) bekräftigen diesen Standpunkt und halten die Besetzung der Gebiete durch Armenien für völkerrechtswidrig. Dies sind grundlegende Fakten, die nicht ignoriert werden dürfen.
Zudem unterstreicht die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 2085 (2016) den völkerrechtswidrigen Zustand.
Der Deutsche Bundestag hat bereits in der 16. Wahlperiode die Bundesregierung aufgefordert, zur Befriedung der instabilen Lage in der Region Südkaukasus im Rahmen ihrer Möglichkeiten beizutragen und sich dafür einzusetzen, dass die den Berg-Karabach betreffenden Resolutionen der Vereinten Nationen, sowie die entsprechenden Beschlüsse und Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und der OSZE von allen Parteien erfüllt werden, um so den Gefahren eines neues Konfliktausbruchs entgegenzuwirken. Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14. Mai 2009 hat nach wie vor Gültigkeit.
Die Vorstellung, dass es bei der Lösung des Berg-Karabach Konfliktes unter anderem zunächst um die Beendigung der Besetzung der sieben um Berg-Karabach liegenden aserbaidschanischen Provinzen und um die Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat geht, wird von deutscher Seite geteilt. Ein erster Schritt zur Lösung des Konfliktes muss es sein, die Geltung des Völkerrechts unmissverständlich einzufordern und das Flüchtlingsproblem im Sinne des Rechts der Vertriebenen auf Rückkehr in ihre Heimat in Übereinstimmung mit den Menschenrechten zu lösen.
Eine friedvolle Lösung des Kaukasus-Konfliktes bedarf vieler Voraussetzungen. Eine ernstzunehmende Maßnahme ist für einen lösungsorientierten Ansatz die Geste des Bedauerns und des Mitgefühls der menschenunwürdigen Ereignisse in Chodschali. Dieses Vorgehen würde wichtige Schritte hin zu friedvollen Verhältnissen im Südkaukasus erzielen und zugleich den Menschen in Aserbaidschan, vor allem auch den Hinterbliebenen der Opfer, ein wegweisendes Signal mit weitreichender Wirkung geben.
Der 25. Jahrestag des Massakers bietet eine geeignete Gelegenheit, ein Zeichen zu senden, dass man der Opfer gedenkt – für Frieden und Aussöhnung.
Weitere Maßnahmen können hierauf aufbauen, denn Frieden und Entwicklung bedingen sich gegenseitig. Eine Annäherung auf wirtschaftlicher Ebene hat den Vorteil, das Miteinander sowohl im Südkaukasus als auch in Europa insgesamt zu stärken.
Stabilität im Südkaukasus ist für Deutschland und für Europa insgesamt von großem Interesse. Die drei südkaukasischen Länder bilden eine wichtige Verbindung Europas zu Zentral- und Südwestasien. Die Region kann als Förder- und Transitgebiet für fossile Energieträger aus dem kaspischen Raum eine wichtige Bedeutung für die Sicherheit der Energieversorgung Deutschlands und Europas spielen.
Wohlstand und zunehmende Zufriedenheit, die zum einen von der wirtschaftlichen Entwicklung und zum anderen von dem Bewusstsein, in friedlicher Nachbarschaft zusammenleben zu können, abhängen, bieten die Chance auf kulturelle und politische Stabilität und Weiterentwicklung der Südkaukasus-Region.“
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