US-Wissenschaftler: Die Türken haben die Armenier nicht ermordet

  27 Februar 2017    Gelesen: 911
US-Wissenschaftler: Die Türken haben die Armenier nicht ermordet
Der Streit um die armenische Völkermord-Frage belastet das türkisch-armenische Verhältnis. Der US-Wissenschaftler Justin Mc Carthy verteidigt die Türkei und sagt, dass es keinen Völkermord gegeben habe. Die Mehrheit der Armenier habe die Deportation überlebt. Zuvor hatte es einen Bürgerkrieg im Südosten der Türkei gegeben. Doch Fakten seien nicht wichtig. Türken seien im Westen per se unglaubwürdig, weil sie Muslime sind.
Der US-Wissenschaftler Justin Mc Carthy hat in der Völkermord-Frage bezüglich der Armenier Partei für die Türken ergriffen. Mc Carthy ist der Ansicht, dass es zu keinem Zeitpunkt einen Völkermord-Befehl im Osmanischen Reich gegeben hat. Damit deckt sich der Befund des Amerikaners mit dem des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Doch Mc Carthy sagt auch, dass die Öffentlichkeit in den USA und insbesondere in Europa den Türken kein Gehör schenken wird. Ausschlaggebend sei, dass die Türken schlichtweg Muslime seien und die Armenier Christen. „Gegen die Türken bestehen einfach zu viele Vorurteile“, zitiert die Nachrichtenagentur Anadolu Mc Carthy. Offenbar spricht Mc Carthy einen in Europa fest verwurzelten antitürkischen Instinkt an, der zusammen mit dem Antisemitismus über Jahrhunderte von der Kirche geprägt wurde. Eine besonders komische Form christlicher Nächstenliebe.

Menschenrechts-Gericht gibt der Türkei Recht

Der EGMR urteilte im Dezember (ECHR 370, 2013, 17.12.2013), dass Bürger das Recht haben, die Deportationen der Armenier der Südost-Türkei im Jahr 1915 nicht als Völkermord zu umschreiben. Zuvor hatte die Vereinigung Schweiz-Armenien Strafanzeige gegen den türkischen Politiker Doğu Perinçek gestellt. Der hatte in der Schweiz gesagt, dass es keinen Völkermord an den Armeniern gegeben habe. Doch die Deportationen nach Syrien und Überfälle mit anschließenden Massakern an Armeniern bestritt Perinçek nicht.

Für die rechtliche Anerkennung eines Völkermords ist die Absicht entscheidend. Es muss die Absicht vorhanden sein, eine nationale, ethnische, religiöse oder rassische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Diese Absicht lag zu keinem Zeitpunkt vor.

Bürgerkrieg und Deportation

Auch der Historiker Bernard Lewis sagt, dass es eine derartige Absicht nicht gegeben hat. Ein Vergleich mit dem Holocaust an den Juden sei falsch. Die Deportation erfolgte nachdem sich die Armenier des Südostens 1915 den russischen Truppen angeschlossen hatten. Die Truppen des Zarenreichs marschierten am 6. Mai 1915 in Ostanatolien ein.

Anschließend verübten armenische Nationalisten Massaker an der türkisch-kurdischen Bevölkerung (auch zuvor in den Jahren 1889, 1894, 1897, 1898, 1901, 1904 und 1905 – einschließlich ein Attentats-Versuch gegen Sultan Abdülhamit II. im Jahr 1896). Folglich wurde am 27. Mai das Deportations-Gesetz beschlossen. Der britische Historiker Norman Stone schließt sich dieser Ansicht an. Denn nichts anderes geht aus Archiven und nicht verfälschten historischen Dokumenten hervor. Vom Deportations-Gesetz waren nicht alle Armenier betroffen.

Schon im 19. Jahrhundert gab es bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Nationalen Armenischen Freiheits-Bewegung und osmanischen Truppen, sagte Lewis 2002 auf dem US-Kanal C-Span. Die Bewegung lieferte sich einen Guerilla-Krieg mit der Türkei und wollte im Südosten der Türkei einen unabhängigen armenischen Staat gründen, schreibt Mikaberidze, Alexander (Conflict and Conquest in the Islamic World: A Historical Encyclopedia, Volume 1. Santa Barbara, S. 318).

Mikaberidze schreibt weiter, dass die armenischen Legionen Unterstützung aus Frankreich erhielten. So ließ Paris die französisch-armenische Legion gründen. Eine herausragende Rolle bei der Aufwiegelung der Armenier gegen ihre eigene Heimat spielten christliche Missionare aus Europa. Hier wird auch klar, warum die Kirchen in Europa erneut jede Gelegenheit nutzen, um anti-türkische Resentiments zu schüren und mit europäischen Regierungen einen erneuten Versuch unternehmen wollen, die Türken aus Kleinasien nach Zentralasien zu vertreiben.

In diesem Zusammenhang hat die Türkei in den vergangenen Jahren eine Initiative ins Leben gerufen, um die Vorkommnisse des Jahres 1915 zu beleuchten. Es wurde ein Dokumentarfilm produziert, das Zeitzeugen, Akademiker und Politiker zu Wort kommen lässt. Dabei wird auch den Befürwortern der Völkermord-These ein Raum für ihre Ansichten geboten.

Der erste rechtlich und faktisch belegte Völkermord des 20. Jahrhunderts hat an den Hereros stattgefunden. Doch eine Entschuldigung ist bis heute ausgeblieben. Dabei hat die Merkel-Regierung eine in gewohnter Weise trickreiche Erklärung. Zum Zeitpunkt des Völkermords an den Hereros habe es noch gar keine UN-Völkermordkonvention gegeben, berichtet das Migazin.

Aber dieser schrägen Logik zufolge müsste die GroKo auch die türkische Regierung verteidigen. Denn der wirft sie einen Völkermord vor, der sich ebenfalls vor Verabschiedung der UN-Völkermordkonvention begeben haben soll.

Im Allgemeinen sollte die Türken auf diesem Erdball verstehen, dass über dem einzigen Ort, an dem sie vor Verfolgung und Mord sicher sind, dunkle Wolken aufziehen. Europa plant einen erneuten Anschlag auf die Türkei und diesmal wollen sie unter dem Deckmantel der Menschenrechte das türkische Volk endgültig auslöschen. Einen Grund haben sie auch schon gefunden.

Zuerst soll ein ethnischer Konflikt zwischen Türken und Kurden ausgelöst werden. Das wird den Europäern die Möglichkeit geben, einen derartig destruktiven Konflikt als Völkermord an den Kurden darzustellen. Dies wiederum wird ausreichen, um gemäß der UN-Charta ein militärisches Eingreifen in der Türkei rechtzufertigen. Die aktuellen Völkermord-Anschuldigungen sind eine psychologische Vorbereitung auf dieses Ziel.

Bernard Lewis zu den Vorwürfen:



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