Le Pen war zuletzt auch wegen des Verdachts der regelwidrigen Bezahlung von Mitarbeitern unter Druck geraten. Die europäische Antibetrugsbehörde Olaf hatte unlängst mitgeteilt, dass die Abgeordnete für einen Assistenten im EU-Parlament einen «rein fiktiven» Arbeitsvertrag ausgestellt habe. Le Pen weist die Vorwürfe zurück. Mit diesen Ermittlungen steht die Entscheidung des Rechtsausschuss des EU-Parlaments aber nicht im Zusammenhang.
Die parlamentarische Immunität soll Abgeordnete vor allem vor Einschüchterungsversuchen mit juristischen Mitteln schützen. Staatsanwaltschaften können nicht strafrechtlich gegen einen Abgeordneten ermitteln, so lange die Immunität in Kraft ist. Abgeordnete bleiben auch im Fall eines Immunitätsverlusts im Parlament.
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