Der Terrorist hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr teilweise Recht bekommen. "Es gibt keine klaren Anzeichen, dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat", urteilten die Richter.
In dem Berufungsprozess ging es um die Frage, ob die Haftbedingungen gegen Menschenrechte verstoßen. In erster Instanz hatte ein Gericht der Klage des Terroristen im vergangenen Jahr teilweise recht gegeben. Die lange und schlecht begründete Isolation sei menschenunwürdig. Der Staat ging in Berufung.
"Weit von einem Menschenrechtsbruch entfernt"
Zum Auftakt des zweiten Verfahrens hatte der Regierungsanwalt Fredrik Sejersted Breiviks Trennung von anderen Gefangenen verteidigt. "In vielerlei Hinsicht verbüßt er seine Strafe unter besseren Bedingungen als andere Gefangene, um auszugleichen, dass er keinen Kontakt zu Mitgefangenen hat", sagte er. "Das ist sehr weit von einem Menschenrechtsbruch entfernt."
Seit dem ersten Verfahren darf Breivik, der in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet hatte, durch ein Gitter statt durch eine Glasscheibe mit seinem Anwalt sprechen. Außerdem hat er mehr Kontakt zu Gefängnismitarbeitern, kann jede Woche Besuch bekommen und hat seit dem Herbst auch eine Telefonfreundin, mit der er alle zwei Wochen einmal sprechen darf. Umgang mit Gefangenen hat er jedoch nicht.
Für die Tat im Juli 2011 wurde Breivik zu 21 Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt.
Quelle : spiegel.de
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