Richter deckeln Kosten für Anrufe bei Kundendiensten

  02 März 2017    Gelesen: 887
Richter deckeln Kosten für Anrufe bei Kundendiensten
Die Kosten eines Anrufs unter einer 0180er- Service-Telefonnummer dürfen nicht höher sein als die eines gewöhnlichen Anrufs.
Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. In einem Urteil stellten die Richter klar, wie der Begriff "Grundtarif" in einer EU-Richtlinie zu verstehen ist. Nach Ansicht des EugH muss das EU-Recht verbraucherfreundlich ausgelegt werden. Hintergrund ist ein Verfahren am Landgericht Stuttgart. Darin hatte die Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs das Elektronikunternehmen Comtech verklagt, weil Kunden für Anrufe über die 0180-Nummer mehr Gebühren zahlen müssen als für ein übliches Telefonat über das Festnetz.

Tags:


Newsticker