Das Grundgesetz lasse dies ausdrücklich zu, sagte die CDU-Politikerin beim Besuch einer gemeinsamen Übung von Polizei und Streitkräften im oberbayerischen Murnau am Staffelsee. Die Bevölkerung würde es nicht verstehen, wenn Soldaten bei einem schweren Terroranschlag, bei dem die Polizei an ihre Grenzen stoße, in ihren Kasernen blieben. Zugleich verwies von der Leyen darauf, dass bei einer entsprechenden Gefahrenlage im Inland auch der Schusswaffengebrauch durch Soldaten vom Grundgesetz gedeckt sei.
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