Stasi-IM bekommt keine Opferrente

  16 März 2017    Gelesen: 1090
Stasi-IM bekommt keine Opferrente
Ein ehemaliger inoffizieller Stasi-Mitarbeiter hat kein Recht auf eine Opferrente für eine in der DDR verbüßte Haftstrafe.
Diese von der deutschen Justiz gefällte Entscheidung bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. In dem Urteil wurde die Klage des Mannes wegen eines angeblich unfairen Verfahrens abgewiesen. Der Mann war Ende der 5Oer Jahre in der DDR inhaftiert. Nach der Wende erhielt er darum eine Entschädigung und eine spezielle Opferrente. Diese Beschlüsse wurden jedoch widerrufen und Gelder zurückgefordert, als herauskam, dass die Person auch als Informant der Staatssicherheit tätig gewesen war. Dagegen war der Mann juristisch vorgegangen und unterlag jetzt.

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