BGH-Beschluss zu Fall Snowden: „Rückschlag für Aufklärung und Grundrechte"

  17 März 2017    Gelesen: 716
BGH-Beschluss zu Fall Snowden: „Rückschlag für Aufklärung und Grundrechte"
Mit seinem jüngsten Beschluss hat der Bundesgerichtshof eine Aussage von Whistleblower Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss faktisch verhindert und die Chance versäumt, das internationale Überwachungsskandal je aufklären zu können.
Dies teilten der Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, Konstantin von Notz, und die Obfrau der Fraktion Die Linke, Martina Renner, auf Sputnik-Anfrage mit, die den entsprechenden Antrag gestellt hatten.

„Der Bundesgerichtshof zieht sich mit seinem Snowden-Beschluss auf Formfragen zurück und verhindert damit faktisch eine Aussage von Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss“, heißt es in der Pressemitteilung, die Sputnik vorliegt. „Damit hat die Koalition ihr Ziel erreicht: Keine Ladung des wichtigsten Zeugen, keine Verstimmung von Trump und keine unangenehmen Fragen an die Geheimdienste“, so die Oppositionspolitiker.

Der BGH habe mit der jüngsten Entscheidung auf Antrag der Koalition „die eigene mutige Entscheidung“ aufgehoben. Im November des vergangenen Jahres hatte die Ermittlungsrichterin entschieden, dass die Bundesregierung die nötigen Bedingungen für Snowdens Befragung schaffen müsse.

„Das ist politisch ärgerlich, denn weite Teile des internationalen Überwachungsskandals bleiben nun unaufgeklärt: Deutschland hätte die Möglichkeit gehabt, hier eine wegweisende Rolle einzunehmen. Diese Chance ist vertan“, so Renner.

Statt der eigentlichen Frage, wie Beweisbeschlüsse umgesetzt werden müssen, nachzugehen, beseitige der BGH die Minderheitenrechte der kompletten Opposition bei der Beweiserhebung im NSA-Ausschuss „mit einem Federstreich“, kommentierte von Notz. „Mit dieser Auslegung wird die parlamentarische Kontrolle verunmöglicht.“

Dies zeige, welche problematischen Auswirkungen die Koalition aus Union und SPD auf die Funktionalität des Parlaments habe.

Quelle : sputnik.de

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