Ermittler haben Audi-Chef Stadler im Visier

  19 März 2017    Gelesen: 401
Ermittler haben Audi-Chef Stadler im Visier
Bei Razzien an Standorten des Audi-Konzerns wurde auch nach persönlichen Notizbüchern und Smartphones von Konzernchef Rupert Stadler gefahndet. Das geht aus dem Durchsuchungsbeschluss hervor, der dem SPIEGEL vorliegt.
Am vergangenen Mittwoch, unmittelbar vor der Präsentation der Jahreszahlen des Konzerns, durchsuchten mehr als hundert Polizisten und Staatsanwälte die Audi-Zentrale in Ingolstadt, das Werk in Neckarsulm, den VW-Konzernsitz in Wolfsburg und sieben weitere Standorte. Auch Privaträume wurden durchsucht.

Insgesamt 47 Personen listet der Durchsuchungsbeschluss namentlich auf, bei denen die Beamten während ihrer Aktion nach "Korrespondenz, insbesondere E-Mail-Verkehr, soweit sie Bezug zum Sachverhalt haben", suchen sollten.

Unter den genannten Managern befinden sich viele Entwickler, aber auch die ehemaligen Audi-Vorstände Ulrich Hackenberg und Wolfgang Hatz, sowie Audi-Chef Rupert Stadler. Es wurde auch nach Aufsichtsrats- und Vorstandsprotokollen gesucht. Die genannten Manager gelten derzeit noch nicht als Beschuldigte.

Anlass der Durchsuchungen sind die Abgasmanipulationen bei Dieselmotoren. Die Staatsanwaltschaft München II hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung eingeleitet.

Die Staatsanwälte erhoffen sich von ihrer Durchsuchungsaktion Aufschluss über Planung, Entscheidungsabläufe, den Informationsfluss und den Vertrieb der Autos im Zusammenhang mit der Betrugssoftware in den USA. Die Ermittler werfen Audi vor, mindestens 80.000 Autos verkauft zu haben, die mit einer "unzulässigen Abschaltvorrichtung" zur Abgasregulierung ausgestattet waren. Audi habe somit Fahrzeuge beworben und veräußert, die den US-Auflagen nicht genügten und die Erwerber zu einem Kaufpreis verpflichtet, der durch die Mängel deutlich über dem Wert des veräußerten Fahrzeuges lag.

Konkret geht es dabei um den Verdacht des "Betrugs oder Betrugs in mittelbarer Täterschaft" nach Paragraf 17 Absatz 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, heißt es in dem Beschluss des Amtsgerichts München vom 6. März. Audi hatte nach der Durchsuchungsaktion, die am Tag der Bilanzpressekonferenz stattfand, erklärt, das Unternehmen unterstütze die Aufklärung des Vorgangs.

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