Chan-jo Jun hatte den in Berlin lebenden Flüchtling vor dem Landgericht Würzburg vertreten, dort hat der Anwalt seine Kanzlei. Er hatte über Drohungen im Umfeld des Verfahrens berichtet.
Modamani war vor Gericht gezogen, um den Konzern per einstweiliger Verfügung dazu zu bringen, die existierenden Verleumdungen in seinem Netzwerk zu löschen und darauf basierende neue Inhalte erst gar nicht zu veröffentlichen.
Bildmontagen auf Facebook brachten den Syrer sowohl mit dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt als auch mit einem brutalen Angriff auf einen Obdachlosen in München in Verbindung. Die Verbindungen waren frei erfunden, Modamani hatte mit den Vorfällen nichts zu tun. (Mehr dazu hier.)
Die Richter des Landgerichts Würzburg kamen jedoch Anfang März zu dem Schluss, dass Facebook sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu eigen gemacht hat und deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden kann. Der Syrer hätte nun Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg einlegen können.
Facebook will kein Geld von Modamani
Modamanis Rückzug habe auch finanzielle Gründe, so sein Anwalt. Über die Prozesskostenhilfe hat der Flüchtling lediglich die Kosten des Gerichts und die seines Anwalts ersetzt bekommen. Die Kosten der Gegenseite aber müsste er selbst tragen. Jun zufolge dürften sie bei etwa 1700 bis 2000 Euro liegen. "Obwohl mir einige Menschen Spenden geschickt haben, werde ich noch viele Monate arbeiten müssen, bis ich das Geld zusammen habe", sagte der 19-Jährige laut Mitteilung.
Allerdings will der Konzern die Kosten laut SPIEGEL-Informationen überhaupt nicht geltend machen. "Facebook hat niemals im Sinn gehabt, Herrn Modamani Kosten aufzuerlegen", heißt es auf Anfrage. Man werde dementsprechend die Anwaltskosten vor Gericht nicht einfordern.
Quelle : spiegel.de
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