Das Mädchen hatte den Informationen zufolge mit 14 Jahren in Syrien geheiratet und mit 15 ein Kind zur Welt gebracht. Beide kamen als Flüchtlinge nach Düsseldorf. Ditges hatte am Dienstag, dem 28. März, im Gleichstellungsausschuss des Stadtrates zu der Entscheidung Stellung bezogen.
Doch dann berichtete einen Tag später die Zeitung Rheinische Post in ihrer Onlineausgabe über den Fall. Was danach passierte, damit habe niemand beim Jugendamt gerechnet, so Ditges. Eine Flut von Hass-Mails habe ihn seitdem erreicht, berichtete er Sputnik-Korrespondentin Ilona Pfeffer. Einen kleinen Auszug daraus hat er der Redaktion zur Verfügung gestellt:
„Sie gehören strafrechtlich belangt“, heißt es an einer Stelle. „Sie scheinen nicht verstanden zu haben was ein Rechtsstaat und Gesetze bedeuten“, an einer anderen. Ein empörter Leser meint: „Wer sich einer Islamdiktatur beugt und dabei geltendes Gesetz bricht kann unmöglich im Staatsdienst tätig sein.“ Außerdem ist noch zu lesen: „Wird Zeit Ausbürgerungen oder Zwangseinweisungen einzuführen.“ Auch persönliche Beleidigungen sind darunter: „Sie haben nicht alle Latten am Zaun.“
Vorerst möchte das Jugendamt Düsseldorf keine Interviews mehr geben, so Ditges. Die Entscheidung im Fall des minderjährigen Mädchens werde aber trotzdem nicht revidiert. Sie stütze sich auf Vorschläge der Kinderrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages, wie mit Ehen von Minderjährigen umgegangen werden solle. In einer Stellungnahme des Juristen Professor Michael Coester für die Kommission von Februar dieses Jahres zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ heißt es unter anderem:
„Die generalisierende Nichtanerkennung von Minderjährigenehen, die nach dem Heimatrecht der Verlobten in deren Heimatstaat geschlossen worden sind, ist aufzugeben zu Gunsten einer einzelfallbezogenen Prüfung der jeweiligen Ehe am Maßstab des deutschen ordre public und im Lichte aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Schutzbedürfnisses der minderjährigen Partners einerseits, und seiner Interessen an der geschlossenen und gelebten Ehe andererseits.“
Das Bundesjustizministerium will das Gesetz zu den Minderjährigenehen ändern. Demnach sollen künftig sämtliche Eheverbindungen bei Personen unter 16 Jahren für ungültig erklärt werden.
Quelle: sputniknews
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