Polanskis Anwalt Harland Braun hatte am 20. März in einer Anhörung vor Gericht erklärt, sein Mandant wolle den Fall hinter sich bringen, auch um wieder in die USA reisen zu können. Braun argumentierte, dass Polanski schon 1978 eine Strafe in den USA verbüßt und 2009 und 2010 zudem weitere Monate unter Hausarrest in der Schweiz verbracht habe.
Keine Garantie
Der Anwalt pochte auf eine Garantie, dass Polanski in den USA keine weitere Haftstrafe absitzen müsse. Das Ansinnen lehnte Richter Scott Gordon jedoch ab. Er weigerte sich anzugeben, wie Polanski bei einer Rückkehr in die USA verurteilt würde. Gordon betonte, US-Gerichte vor ihm hätten betont, dass der Regisseur ein Flüchtling sei und für ein Urteil nach Los Angeles zurückkehren müsse. "Es gibt keine ausreichende Basis für eine nochmalige Prüfung dieser Aspekte."
Der Fall geht auf ein Sexualverbrechen im Jahr 1977 zurück. Der Filmemacher hatte damals den Missbrauch einer 13-Jährigen zugegeben und verbrachte 42 Tage unter psychiatrischer Beobachtung. Im Gegenzug für das Geständnis wollte der damalige Richter von einer langen Haftstrafe absehen.
Unmittelbar vor der Urteilsverkündung gab es aber Zweifel an der Zusage. Polanski nutzte seine vorläufige Freilassung kurz vor Verkündung des Strafmaßes und floh nach Frankreich. Er hatte gefürchtet, dass die Strafe trotz einer Übereinkunft mit der Anklage höher als vereinbart ausfallen würde. Die USA betrat er seitdem nie wieder.
Polanski lebt in Paris, hat aber auch in Krakau eine Wohnung. Im Oktober 2015 lehnte ein Bezirksgericht in der polnischen Stadt die von der US-Justiz beantragte Auslieferung ab. Das Opfer hat Polanski inzwischen vergeben und gesagt, es hoffe, dass der Fall ende.
Quelle : spiegel.de
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