Ehen sollen automatisch nichtig sein, wenn beim Zeitpunkt der Hochzeit mindestens einer der Partner – meist sind es die Mädchen – jünger als 16 Jahre war. Auch Auslandsehen von 16- bis 18-Jährigen sollen prinzipiell keinen Bestand haben. Nur in Härtefällen soll davon abgewichen werden können. Die Entscheidung fällt das Familiengericht nach Anhörung der Minderjährigen und des Jugendamtes.
Bei ihrem Aufenthaltsrecht sollen Minderjährige aber keine Nachteile haben, wenn eine Ehe nicht anerkannt wird. Das Jugendamt muss minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Obhut nehmen, auch wenn diese verheiratet sind.
„Heiraten darf erst, wer 18 Jahre alt ist“
Generell sollen Ehen in Deutschland künftig erst ab 18 geschlossen werden können. Bisherige Ausnahmeregelungen fallen weg. Bundesjustizminister Heiko Maas sagte, Kinder gehörten nicht vor das Standesamt und nicht an den Traualtar. Eine Verschärfung der Rechtslage sei insbesondere mit Blick auf die im Ausland geschlossenen Ehen erforderlich.
Es seien vermehrt Minderjährige nach Deutschland geflüchtet, die bereits verheiratet seien. „Wir dürfen keine Ehen dulden, die Minderjährige in ihrer Entwicklung beschädigen“, unterstrich der SPD-Politiker.
Der Bundesregierung gehe es darum, im Ausland verheiratete Minderjährige nach deutschem Recht umfassend zu schützen. „Heiraten darf erst, wer 18 Jahre alt ist“, sagte Maas.
Quelle : welt.de
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