Volkswagen bestätigte die Angaben und begrüßte den Beschluss: Damit werden der DUH und Resch untersagt, "unwahre Behauptungen über die Wirksamkeit der technischen Anpassungsmaßnahmen zu streuen, die Volkswagen Kunden mit betroffenen Dieselmotoren bietet".
Der Rechtsstreit zwischen Umweltschützern und Autobauer ist damit noch nicht beendet. Resch kündigte an, gegen die einstweilige Verfügung vorgehen zu wollen. Zuvor hatte die Umwelthilfe wegen des Abgasskandals zudem erneut das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verklagt.
Zu viel Stickoxid im Abgas?
Auch nach dem vom KBA verordneten Software-Update eines VW Golf 6 stoße dieser mit 602 Milligramm pro Kilometer noch mehr als das Dreifache der nach Abgasnorm Euro 5 erlaubten Menge von 180 Milligramm an giftigen Stickoxiden aus, hatte die Umwelthilfe Mitte März erklärt. Die DUH-Experten gehen davon aus, dass eine entsprechende Rückrufanordnung der Behörde daher rechtswidrig sei und korrigiert werden müsse.
Hintergrund der Auseinandersetzungen sind eigene Untersuchungen der Umwelthilfe und auch andere Prüfungen des Abgasverhaltens von VW-Dieseln unter "realen Straßenbedingungen". Die Motoren aus Wolfsburg weisen demnach angeblich auch nach dem Software-Update noch überhöhte Stickoxidemissionen auf.
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