De Maizière will Finanzierung der NPD stoppen

  07 April 2017    Gelesen: 393
De Maizière will Finanzierung der NPD stoppen
Für Innenminister de Maizière ist es "schwer erträglich", dass die NPD staatliche Mittel erhält. Deshalb setzt er sich jetzt für eine Änderung des Grundgesetzes ein.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, um der NPD die staatliche Finanzierung zu entziehen. Vor Wochen hatte es einen Vorstoß der Bundesländer in diese Richtung gegeben. Nun hat der Innenminister nach eigenen Angaben "eine entsprechende Formulierungshilfe für die notwendige Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze an die Spitzen der Regierungsfraktionen übersandt". Damit soll die Gesetzesinitiative unterstützt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar entschieden, die NPD nicht zu verbieten. Die Karlsruher Richter deuteten aber an, dass die Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte. Dafür sprachen sich kürzlich alle 16 Länder im Bundesrat aus. De Maizière macht nun entsprechende Vorschläge, wie das umgesetzt werden kann.

"Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat bei der Verkündung des Urteils im NPD-Verbotsverfahren Handlungsspielräume des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Parteienfinanzierung angedeutet", sagte de Maizière. Das Innenministerium habe "in enger Abstimmung" mit Justiz- und Finanzministerium geprüft, "wie diese Spielräume genutzt werden können".

Um die NPD von staatlichen Geldern auszuschließen, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Zu der nun von de Maizière ergriffenen Initiative hieß es aus dem Innenministerium, dass Gesetzesinitiativen im Bereich des Wahl- und Parteienrechts nach der Staatspraxis formell nicht vonseiten der Regierung ergriffen würden, sondern aus dem Parlament selbst. "Die Formulierungshilfe dient der Unterstützung einer solchen parlamentarischen Initiative."

Aufsehen um Vorgehen der Stadt Büdingen

Für Aufsehen sorgte jüngst die hessische Stadt Büdingen. Sie hatte Ende Januar in einem bundesweit wohl einmaligen Schritt verfügt, dass "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den Zahlungen ausgenommen sein sollen. Das heißt: Der NPD-Fraktion im Stadtparlament wurden die Mittel entzogen.

Dagegen klagte die NPD - und bekam jetzt vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) recht. Aus Sicht der Richter verstößt die Satzungsänderung gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch in die Ausübung des freien Mandats eingegriffen werde.

Quelle : spiegel.de

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