Danach schickt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Schutzsuchende für ein EU-Asylverfahren im Rahmen der Dublin-Regelungen nur dann noch in das osteuropäische Land zurück, sofern die dortigen Behörden die EU-Standards der Unterbringung in jedem Einzelfall garantieren. "Ohne eine derartige Zusicherung von den ungarischen Behörden soll keine Überstellung erfolgen", heißt es dem Bericht zufolge in dem Erlass.
Ungarn war zuletzt immer wieder in die Kritik geraten, da es etwa Flüchtlinge während der gesamten Zeit des Asylverfahrens in Transitlagern an der Grenze zu Serbien internieren will. Dies betrifft auch unbegleitete Minderjährige, die älter als 14 Jahre sind. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat die EU-Staaten aus diesem Grund aufgefordert, keine Asylbewerber mehr nach Ungarn zurückzuschicken, bis sich das Land wieder an internationales Recht halte. Ungarn begründete die Maßnahme damit, dass die Asylbewerber in der Regel nicht im Land bleiben wollen und in Richtung Westeuropa weiterziehen.
Die rechtskonservative Regierung von Regierungschef Viktor Orban hat bisher aber ohnehin schon kaum Bereitschaft gezeigt, sogenannte Dublin-Fälle zurückzunehmen. Gemäß der Dublin-Verordnung der EU muss ein Flüchtling in dem EU-Staat Asyl beantragen, in dem er nach seiner Ankunft in Europa zuerst registriert wurde – meist in Griechenland, Italien, Bulgarien oder Ungarn. Somit überstellt Deutschland regelmäßig Flüchtlinge nach Ungarn.
Quelle: n-tv.de , hul/dpa/rts
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