Trotz heftiger Proteste der türkischen Regierung sowie türkischer Verbände in Deutschland hatte der Bundestag am 2. Juni 2016, mit breiter Mehrheit einen gemeinsamen Antrag von Union, SPD und Grünen (18/8613) nach mehrmaligen Anlauf beschlossen, in der die Massentötung von Hunderttausenden Armeniern im Osmanischen Reich als Völkermord eingestuft wurde. Insgesamt gab es nur eine Gegenstimme und eine Enthaltung.
"Wir bezeichnen die Massaker als das, was es war: ein Völkermord“, betonte Dr. Franz Josef Jung (/CSU/CSU) in der rund einstündigen Debatte vor der Annahme am 2. Juni. Bis zu 1,5 Millionen Armenier hätten 1915/16 ihr Leben verloren. Damit sei eine der ältesten christlichen Nationen im Osmanischen Reich fast vollständig vernichtet worden. Es gehe heute aber nicht darum, die Türkei auf die Anklagebank zu setzen, sondern darum, deutlich zu machen, "dass zur Aussöhnung die Verantwortung für die gemeinsame Vergangenheit unabdingbar ist“, stellte Jung klar.
Nach der Resolution gingen bislang 8 Bundesverfassungsbeschwerden in Karlsruhe gegen die Bundestags-Resolution ein. Wie jetzt bekannt wird, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil die Beschwerde des deutsch-türkischen Rechtsanwalts Ramazan Akbas abgewiesen. In ihrer Urteilsbegründung wurde angeführt, dass die Beschwerde nicht ausreichend begründet wurde, um der Verletzung der Grundrechte des Beschwerdeführers stattzugeben. Das Urteil wurde einstimmig beschlossen.
Wie jetzt bekannt wird, hat Rechtsanwalt Akbas den negativen Bescheid des Bundesverfassungsgerichts nun vor das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg getragen. Akbas gab gegenüber türkischen Medien an, dass die Beschwerde vor dem EGMR Erfolg haben könnte, da bereits ein Urteil aus dem Jahre 2015 in diesem Zusammenhang als Präzedenzfall vorliege.
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