Mit der Rentenerhöhung wird auch die Kluft zwischen Ost- und West-Renten weiter geschlossen. Der Rentenwert in den neuen Bundesländern steigt von 94,1 auf 95,7 Prozent des Westniveaus. Bis zum Jahr 2025 sollen die Renten vollständig angeglichen werden. Grundlage für den Rentenanstieg ist die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Lohnsteigerung von 2,06 Prozent in den alten und von 3,74 Prozent in den neuen Bundesländern.
Der Sozialverband VdK beklagt jedoch Nachteile für sozial schwache Rentner. Bei den Beziehern von Grundsicherung komme die Erhöhung nicht an, weil sie als Zusatzeinkommen mit der Grundsicherung verrechnet werde, kritisierte VdK-Chefin Ulrike Mascher. "Daher brauchen wir endlich einen monatlichen Freibetrag im Bereich der Grundsicherung in Höhe von 200 Euro."
Mehr Pflegegeld in gesetzlicher Unfallversicherung
Die Rentenerhöhung, die erst in der zweiten Jahreshälfte wirksam wird, kostet zunächst 3,27 Milliarden Euro. Vom kommenden Jahr an werden dann jährliche Mehrkosten von 6,54 Milliarden Euro fällig. Das geht aus der Verordnung von Bundessozialministerin Andrea Nahles hervor.
Gleichzeitig steigt das Pflegegeld in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung für Beschäftigte, die wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Pflege und Unterstützung brauchen.
Quelle: n-tv.de , wne/dpa
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