Ausnahmen soll es nur aus gesundheitlichen Gründen oder zu dienstlichen Zwecken geben - etwa wegen einer Infektionsgefahr oder zum Eigenschutz. Eine Änderung des Bundeswahlgesetzes sieht ein entsprechendes Verbot auch für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände vor.
Eine religiös oder weltanschaulich motivierte Verhüllung des Gesichts widerspreche der Neutralitätspflicht von staatlichen Funktionsträgern, erläutert die große Koalition im Gesetzentwurf. Darin werden verschleierte Frauen auch dazu verpflichtet, ihr Gesicht zu zeigen, wenn ihre Identität festgestellt werden muss, zum Beispiel bei einer Ausweiskontrolle.
Auch wer ein Ausweispapier beantragt, darf dabei keinen Schleier tragen. Wo eine Identifizierung notwendig ist, kann das Zeigen des Gesichts im Bedarfsfall auch durchgesetzt werden. "Integration bedeutet auch, dass wir unsere Werte und die Grenzen unserer Toleranz gegenüber anderen Kulturen deutlich machen und vermitteln", erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière.
Kritiker sprechen von reiner Symbolpolitik und prognostizieren, dass die Zahl der Fälle äußerst gering sein dürfte. Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Debatte über Vollverschleierung. Bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten können, muss das Gesetz noch vom Bundesrat gebilligt werden.
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