Freispruch für Hauptangeklagten im Fall Niklas

  03 Mai 2017    Gelesen: 884
Freispruch für Hauptangeklagten im Fall Niklas
Urteil im Fall Niklas: Der Schüler war vor knapp einem Jahr in Bonn-Bad Godesberg brutal verprügelt worden, er starb. Nun hat das Landgericht Bonn den 21 Jahre alten Hauptangeklagten freigesprochen.

Im Fall des 17-jährigen Niklas hat das Landgericht Bonn den Hauptangeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Der 21-Jährige wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit einer anderen Schlägerei zu einer achtmonatigen Jugendstrafe verurteilt. Dabei ging es um eine in dem Prozess mitangeklagte Tat und nicht um die Prügelattacke auf Niklas. Der Fall des Schülers, der bundesweit Bestürzung auslöste, bleibt damit vorerst ungeklärt.

Niklas war im Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg mit Freunden auf dem Heimweg von einem Konzert, als er mit einer Gruppe junger Männer aneinandergeriet. Der 17-Jährige erhielt einen Schlag gegen die Schläfe und ging zu Boden. Anschließend wurde ihm noch gegen den Kopf getreten.

Niklas starb wenige Tage später im Krankenhaus. Als dringend tatverdächtig nahmen die Ermittler damals den 21-Jährigen fest. Der junge Mann bestritt die Tat allerdings von Anfang an. Er sei gar nicht am Tatort gewesen.

Staatsanwaltschaft sieht Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen

Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche überraschend einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. Es sei nicht zweifelsfrei erwiesen, dass der 21-Jährige den Schüler geschlagen und getreten habe, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Es komme auch ein anderer Mann als Täter in Betracht. Der Verteidiger des Angeklagten hatte ebenfalls einen Freispruch gefordert.

Laut Anklage sollen Blutgefäße im Gehirn von Niklas vorgeschädigt gewesen sein - deswegen lautete die Anklage gegen S. nicht auf Totschlag, sondern auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Wegen der Schlägerei, für die der 21-Jährige nun zu einer achtmonatigen Jugendstrafe verurteilt wurde, hatte der Staatsanwalt eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert. Der Angeklagte hatte eingeräumt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Sie fand wenige Tage vor dem Angriff auf Niklas statt. Die Verteidigung hatte für einen Dauerarrest plädiert.

Niklas' Mutter, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, hatte sich kurz vor dem Urteil überzeugt gezeigt, dass der Angeklagte der Täter sei. "Sie ist aufgrund ihrer Erfahrung des Prozesses überzeugt, dass derjenige, der hier auf der Anklagebank sitzt, derjenige ist, der für den Tod ihres Sohnes verantwortlich zeichnet", sagte ihr Anwalt. Sie wollte aber keinen eigenen Antrag stellen - sie könne verstehen, dass Außenstehende mehr Zweifel hätten. Sie wolle ihre subjektive Überzeugung nicht verallgemeinern.

Quelle: spiegel.de

Tags:


Newsticker