Geplatzter Prozess gegen Rechtsextremisten

  04 Mai 2017    Gelesen: 704
Geplatzter Prozess gegen Rechtsextremisten
Das große Neonazi-Verfahren in Koblenz ist krachend gescheitert: Nach mehr als vier Jahren und Kosten in Millionenhöhe platzt der Prozess, weil der Richter in Pension geht. Wie konnte es dazu kommen?
Wenn man das Ende des Prozesses gegen die Neonazis vom "Aktionsbüro Mittelrhein" verstehen will, muss man an den Anfang zurückgehen.

Im Mai 2012, als der Oberstaatsanwalt Walter Schmengler 26 Rechtsextremisten anklagte, stand das Land noch unter dem Eindruck einer großen rechtsextremen Verbrechensserie: Wenige Monate zuvor war der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) aufgeflogen, fast täglich gab es neue Berichte über versagende Sicherheitsbehörden, die auf dem rechten Auge blind gewesen seien.

Also wagte Schmengler die ganz große Nummer: Seine 926-seitige Anklageschrift warf den Männern nicht nur Körperverletzung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung vor, sondern auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Extremisten hätten die Errichtung eines Staates nach nationalsozialistischem Vorbild angestrebt, so Schmengler: "Das Ziel war die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung."

Eigentlich ist der Paragraf 129 des Strafgesetzbuches, der eine kriminelle Vereinigung beschreibt, wenig beliebt bei Strafverfolgern. Der Grund: Die daraus resultierenden Prozesse sind enorm aufwendig und haben vergleichsweise selten Aussicht auf Erfolg. Jedem einzelnen Mitglied der kriminellen Vereinigung muss nämlich nachgewiesen werden, was es wann von welchen Delikten gewusst hat, was es wann zu ihnen beigetragen hat und ob es dafür seinen eigenen Willen, wie es so schön im Juristendeutsch heißt, dem Gesamtwillen der Vereinigung untergeordnet hat. Dennoch scheint die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Faible für die Norm zu haben. Sie führt seit Jahren ein 129er-Verfahren nach dem anderem: gegen das rechtsextreme "Widerstands Radio", das "Aktionsbüro Mittelrhein" und auch gegen die örtlichen Hells Angels.

Mehr als 50 Verteidiger

"Wir wissen alle, dieses Verfahren sucht seinesgleichen - und wird es nicht finden", hatte der Vorsitzende Richter der 12. Großen Strafkammer, Hans-Georg Göttgen, zu Beginn des Prozesses im Herbst 2012 gesagt. Da drängelten sich in Saal 128 des Landgerichts Koblenz noch 26 Angeklagte und ihre 52 Verteidiger. Doch im Laufe des Prozesses trennte die Kammer, womöglich aus Gründen des Selbstschutzes, ein Verfahren nach dem anderen ab, die Zahl der Angeklagten schmolz auf zuletzt 17.

Auch auf der Richterbank setzte Schwund ein. Zwei Schöffen mussten das Verfahren verlassen: Einer hatte den Staatsanwälten Schokonikoläuse geschenkt, der andere während der Verhandlung mit seinem Handy gespielt. Zudem wurde ein Richter pensioniert, was zunächst kein Problem war, weil die Kammer vorsichtshalber mit einem Ersatzrichter in das Verfahren gestartet war. Doch als nun auch der Vorsitzende Göttgen in den Ruhestand treten sollte, endete der Prozess ergebnislos mit einem Abbruch - und im Desaster.

Obschon die Pensionierung des Vorsitzenden nicht überraschend kam, hatten Prozessteilnehmer und Beobachter nie den Eindruck, dass die Kammer über die Jahre Tempo zu machen versucht hätte. Im Gegenteil: Die Zeugenvernehmungen zogen sich oft über Tage, so dass selbst die Verteidiger irgendwann witzelten: "Vielleicht hätte der Zeuge noch eingehend zur Wetterlage des vergangenen Jahres befragt werden sollen."

Oft bestanden die Verhandlungstage auch aus endlosem Warten, weil ein Angeklagter oder Zeuge oder Anwalt noch nicht da war, im Stau stand, verschlafen, den Termin vergessen hatte. Hinzu kam die Arbeit der Verteidigerriege, die mit Anträgen, Rechtsgesprächen, Ideen und Anregungen den Ablauf - zumindest zu Beginn des Prozesses - in die Länge zog. Es gab Stinkbomben, die eine Saalräumung erzwangen. Oder einen Anwalt, der seine Stellungnahme in Reimform vortrug. "Ich kenne kein Verfahren, das so aus dem Ruder gelaufen ist", sagt ein Verteidiger.

Der Vorsitzende Göttgen jedenfalls schien den Zirkus in Saal 128 nie in den Griff zu bekommen. Vielleicht hat er ihn sogar erst ermöglicht? Sein Verhalten war nicht selten skurril: Anwälte etwa beschrieben, dass in seinem Dienstzimmer ein Aufkleber aus der linken Szene zu sehen gewesen sei. Entsprechende Befangenheitsanträge lehnte die Kammer Anfang April jedoch ab. Eine SPIEGEL-Anfrage beantworte Göttgen bislang nicht.

Geht der Prozess von vorne los?

Wollte der Rechtsstaat im Kampf gegen Neonazis in Koblenz eigentlich Flagge zeigen, muss er nun sein Scheitern gestehen. Der Mainzer Justizminister Herbert Mertin (FDP) teilte daher auf Anfrage nicht wenig missmutig mit: "Ich habe die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis genommen. Die Gerichte in Rheinland-Pfalz treffen ihre Entscheidungen in richterlicher Unabhängigkeit. Dies gilt in allen Fällen, auch in diesem."

Der Ausgang der Prozesses ist nicht nur symbolisch niederschmetternd. Nach Berechnungen von Prozessteilnehmern hat das Verfahren viele Millionen Euro verschlungen, auch wenn eine Sprecherin des Landgerichts dazu bislang keine Angaben machen wollte: "Die Verfahrenskosten können grundsätzlich erst nach Abschluss eines Verfahrens ermittelt werden. Derzeit können sie nicht seriös geschätzt werden, dies gilt auch für die Anwaltsgebühren", teilte Tanja Becher mit. Dabei haben die Verteidiger einen sehr genauen Überblick, was ihnen zusteht. So dürfte zumindest bei den Anwälten, die das gesamte Verfahren begleiteten, jeweils mehr als eine halbe Million Euro Honorar zusammengekommen sein.

Und jetzt? Für die Angeklagten geht das Warten weiter. Der Verteidiger Günther Herzogenrath-Amelung sagt: "Der Prozess wird wieder neu losgehen, vor einer anderen Kammer." Und Gerichtssprecherin Becher teilt mit: "Ob das Verfahren von einer anderen Kammer gegen die verbliebenen 17 Angeklagten neu verhandelt werden wird, kann derzeit nicht beantwortet werden."

Quelle : spiegel.de

Tags:


Newsticker