Das Landgericht von Athen entschied am Donnerstag über den Fall von zwei Soldaten. Die beiden Männer gehören zu der achtköpfigen Gruppe türkischer Militärangehöriger, die nach dem gescheiterten Putschversuch im vergangenen Juli mit einem Hubschrauber nach Griechenland geflohen waren. Dort hatten sie Asyl beantragt.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Auffassung der Staatsanwaltschaft: Es sei nicht auszuschließen, dass die Männer in der Türkei ein unfaires Verfahren erwarte oder dass sie dort gefoltert würden. Bereits in den Tagen zuvor hatte das Gericht sich gegen die Auslieferung der sechs anderen Männer ausgesprochen.
Die türkische Justiz wirft den geflohenen Soldaten vor, am gescheiterten Putsch gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan im Juli 2016 beteiligt gewesen zu sein.
Die Militärs hingegen behaupten, sie hätten sich nichts zuschulden kommen lassen und streiten jede Beteiligung an dem versuchten Umsturz ab. Sie seien lediglich Piloten von Such- und Rettungshubschraubern und keine Putschisten.
Im Januar hatte Griechenlands Oberstes Gericht bereits eine Forderung nach Auslieferung aller acht Männer zurückgewiesen. Daraufhin hatte Ankara einen neuen Antrag gestellt.
Seit dem Putschversuch sind in der Türkei Tausende Beamte, Soldaten, Journalisten und Regierungskritiker entlassen und festgenommen worden.
Tags: