Sieben Verletzte bei Unfall – Keine Rettungsgasse gebildet

  08 Mai 2017    Gelesen: 554
Sieben Verletzte bei Unfall – Keine Rettungsgasse gebildet
Ein Mann verliert auf der A7 die Kontrolle über sein Auto und kracht in ein anderes Fahrzeug. Sieben Menschen werden verletzt. Doch erneut kommen die Rettungskräfte nur schwer zur Unfallstelle durch.
Sieben Menschen, unter ihnen drei Kinder, sind bei einem Unfall auf der Autobahn 7 in Hessen verletzt worden. Ein 28 Jahre alter Mann hatte am Sonntagabend nahe Burghaun im Kreis Fulda auf nasser Fahrbahn und wegen zu hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, wie die Polizei mitteilte. Das Auto krachte in die Leitplanke und wurde gegen einen anderen Wagen geschleudert.

Die Einsatzkräfte kamen zunächst nicht zur Unfallstelle durch, weil keine Rettungsgasse gebildet wurde. „Wieder einmal musste die Autobahnpolizei den Autofahrern ein schlechtes Stauverhalten attestieren“, heißt es in einer Mitteilung. Es sei schwierig gewesen, sich einen Weg zur Unfallstelle zu bahnen.

Verletzungen erlitten der 28-jährige Unfallverursacher selbst sowie seine Lebensgefährtin und ihre drei Kinder im Alter von vier Monaten, einem Jahr und sechs Jahren. Die sechsjährige Tochter wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Auch das Paar aus dem anderen Auto kam in eine Klinik. „Wie durch ein Wunder“ sei niemand lebensgefährlich verletzt worden, teilte die Polizei mit.

Vier Rettungswagen im Einsatz

Die Autobahn war rund eineinhalb Stunden gesperrt. Insgesamt kamen vier Rettungswagen und ein Hubschrauber zum Einsatz. Der Verkehr staute sich zeitweise auf sieben Kilometern.

Zuletzt hatten mehrere ähnliche Vorfälle bundesweit für Empörung gesorgt. Am Ostersonntag wendete ein Autofahrer nach einem Unfall auf der Autobahn 71 bei Ilmenau sein Fahrzeug und fuhr in falscher Fahrtrichtung durch die Rettungsgasse. Der Geisterfahrer stellte sich später. In der Regel drohen in einem solchen Fall laut Polizei bis zu 200 Euro Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Ende Februar konnten Polizei und Rettungskräfte eine Unfallstelle auf der A7 bei Kassel erst nach einem zwei Kilometer langen Fußweg erreichen. Hier hatten die Autofahrer keine Rettungsgasse frei gemacht. Juristische Folgen hatte das für die Autofahrer nicht. Die Feuerwehr hatte nach eigenen Angaben weder Zeit noch Ressourcen für Anzeigen. Eine blockierte Rettungsgasse kann derzeit mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet werden. Die Innenminister der Länder beraten aktuell aber über härtere Strafen.

Quelle : welt.de

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