Bislang gibt es bei Wohnungseinbrüchen eine Mindeststrafe von einem halben Jahr, in minder schweren Fällen von drei Monaten. Künftig ist es mit den Neuregelungen auch möglich, leichter als bisher abzufragen, wer sich mit seinem Handy innerhalb einer bestimmten Funkzelle aufgehalten hat und damit als Täter infrage kommt. Die Ermittler können künftig zudem Telefon- und Internetdaten nutzen, die ab dem Sommer im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung aufbewahrt werden müssen.
Justizminister Heiko Maas sagte, Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung seien Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindrängen und bei Opfern traumatische Folgen haben könnten. Es müsse daher alles getan werden, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen.
Die Frage der Wohnungseinbrüche spielt auch im Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen eine große Rolle, wo am Sonntag ein neuer Landtag gewählt wird.
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