"Kapitän Feigling" muss ins Gefängnis

  13 Mai 2017    Gelesen: 401
"Kapitän Feigling" muss ins Gefängnis
2012 steuert Kapitän Schettino die "Costa Concordia" zu nah an eine Insel. Das Schiff mit 4000 Passagieren an Bord havariert. 32 Menschen sterben. Nun hat das Kassationsgericht in Rom die mehrjährige Haftstrafe bestätigt.
Der Ex-Kapitän der "Costa Concordia" muss mehr als fünf Jahre nach der Havarie des Kreuzfahrtschiffs ins Gefängnis. Das Kassationsgericht in Rom bestätigt ein Urteil, das 16 Jahre Haft für Francesco Schettino vorsieht. Der nun rechtskräftig verurteilte Schettino hat sich nach dem Urteilsspruch des höchsten Gerichts in Italien der Justiz gestellt. Er sei bereits in dem römischen Gefängnis Rebibbia, sagte sein Anwalt. "Ich glaube an die Justiz", habe Schettino gesagt. Auch wenn die Verurteilung endgültig ist - Senese sagte, man wolle die Urteilsbegründung abwarten und nicht ausschließen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.

Bei der Tragödie vor der toskanischen Küste waren im Januar 2012 insgesamt 32 Menschen ums Leben gekommen. Zwei Leichen wurden nie gefunden. Schettino hatte das Schiff mit mehr als 4000 Passagieren zu nah an eine Insel gesteuert. Unter den Todesopfern waren zwölf Deutsche. Schettino hatte nach dem Unglück in einem Rettungsboot die "Costa Concordia" verlassen hatte, obwohl noch Menschen an Bord waren. Später gab er an, von Bord gefallen und zufällig in einem Rettungsboot gelandet zu sein. Das brachte ihm den Spottnamen "Kapitän Feigling" ein.

Im Februar 2015 war Schettino wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung zu 16 Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte mit einem Plädoyer für 26 Jahre Haft eine deutlich höhere Strafe für Schettino gefordert.

Nach dem Urteil hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt. Der Fall kam im Mai 2016 vor das Berufungsgericht in Florenz. Die Richter bestätigten das Urteil. Doch Schettino zog in eine weitere Instanz - und auch die Staatsanwaltschaft legte erneut Berufung ein. Die Richter am höchsten Gericht des Landes prüften nun erneut das Urteil.

Quelle: n-tv.de

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