EU-Kommission stellt Mautverfahren ein

  17 Mai 2017    Gelesen: 603
EU-Kommission stellt Mautverfahren ein
Benachteiligt die deutsche Pkw-Maut ausländische Kraftfahrer? In dieser Frage drängt die EU-Kommission Deutschland zu Nachbesserungen am umstrittenen Gesetz - und ist nun zufrieden. Über Klagen von Nachbarländern ist indes noch nicht entschieden.

Der jahrelange Streit um die Pkw-Maut zwischen Brüssel und Berlin ist offiziell beigelegt. Nach den bereits im Dezember vereinbarten Zugeständnissen der Bundesregierung hat die EU-Kommission ihr Verfahren gegen Deutschland nun eingestellt. Es gebe keine Diskriminierung ausländischer Fahrer mehr, teilte die Brüsseler Behörde mit. Sie wolle aber im Auge behalten, ob das Gesetz korrekt angewendet werde. Die Maut soll nach Planungen der Bundesregierung ab 2019 fällig werden.

Offen ist allerdings, ob andere EU-Staaten die "Infrastrukturabgabe" noch zu Fall bringen können. Österreich sieht weiterhin einen Verstoß gegen EU-Recht, weil Ausländer bei der Autobahn-Nutzung stärker belastet werden sollen als Inländer. Die Wiener Regierung hat deshalb bereits eine Klage vor dem EuGH angekündigt. Auch Tschechien und die Niederlande haben einen solchen Schritt angedeutet.

Die EU-Kommission, die über die Einhaltung europäischen Rechts wacht, hatte lange bemängelt, dass inländische Autohalter auf den Cent genau bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Aus Brüsseler Sicht stellte dies eine unerlaubte Benachteiligung ausländischer Fahrer dar. Bereits im Dezember hatten sich Berlin und Brüssel informell auf Änderungen an dem Prestigeprojekt des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt geeinigt, die die Bedenken ausräumen sollen.

Dobrindt sagte daraufhin Änderungen an den seit 2015 geltenden Maut-Gesetzen zu. Zum einen sollen die Kurzzeittarife für Fahrer aus dem Ausland stärker gestaffelt werden. Zum anderen soll die für Inländer vorgesehene Maut-Entlastung über eine niedrigere Kfz-Steuer für abgasarme Euro-6-Autos stärker ausfallen, nämlich um 100 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.

Die Änderungen passierten im März Bundestag und Bundesrat, was die EU-Kommission nun zum Anlass nahm, das Verfahren einzustellen. Ohne Einigung hätte es in einer Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und möglichen Geldbußen münden können.

Quelle: n-tv.de , jwu/dpa

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