Mahler hatte eigentlich Asyl in Ungarn bekommen wollen und Ministerpräsident Viktor Orbán darum in einer Erklärung gebeten: "Ich habe am 12. Mai 2017 den Führer der Ungarischen Nation, Viktor Orbán, ersucht, mir als politisch Verfolgtem Asyl in Ungarn zu gewähren." Ungarn gilt als Eldorado für Rechtsextreme aus Ost und West.
Die zuständige Richterin stellte fest, dass der von der Staatsanwaltschaft in München ausgestellte Europäische Haftbefehl gegen Mahler kleinere Unstimmigkeiten enthält. Zu deren Klärung setzte sie der deutschen Justiz eine Frist von 40 Tagen. Mahler nahm die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. Diese erlangte damit Rechtskraft.
In Deutschland war er 2009 wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Sommer 2015 hatte die deutsche Justiz die Verbüßung der restlichen Haftstrafe in Anbetracht von Mahlers schlechtem Gesundheitszustand ausgesetzt. Die Aussetzung wurde später wieder aufgehoben. Mahler entzog sich im April dieses Jahres der Ladung zur Verbüßung der Reststrafe und tauchte unter.
Quelle : spiegel.de
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