Bisher hatte die EU-Kommission der Öffentlichkeit vermittelt, Sparkassen und Genossenschaftsbanken seien von den neuen Vorschlägen nicht betroffen. Tatsächlich finden sich aber weder entsprechende öffentliche Aussagen des EU-Kommissionspräsidenten noch die bislang der Presse zugänglich gemachten Informationen im Kommissionsentwurf wieder.
„Wir lehnen den Vorschlag der EU-Kommission, für den Schutz europäischer Banken auf die zur Sicherung deutscher Sparer gebildeten Mittel zuzugreifen, rundweg ab“ sagte DSGV-Präsident Georg Fahrenschon. Haftung und Verantwortung müssten auch künftig eine Einheit bilden. Deshalb dürfe kein weiterer Schritt in Richtung einer Transferunion unternommen werden, mit der lediglich Finanzmittel in Europa verschoben werden sollen.
Fahrenschon macht darauf aufmerksam, dass nach Kommissionsvorstellungen Sparkassen und Genossenschaftsbanken in ein europäisches System Geld einzahlen sollen, aus dem sie wegen ihrer eigenen Institutssicherung selbst niemals Mittel erhalten können. Dies sei eine eigenartige Vorstellung von europäischer Solidarität.
Der DSGV fordert die EU-Kommission auf, sicherzustellen, dass alle EU-Länder entsprechend den gesetzlichen Pflichten ihre eigenen nationalen Sicherungssysteme aufbauen. 14 von 28 EU-Ländern seien dieser Pflicht noch nicht nachgekommen. Es sei grundfalsch, diese bestehenden nationalen Pflichten durch ein neues europäisches System zu unterlaufen.
Wie schnell auch Sparkassen in Bedrängnis geraten können, hat sich in Italien gezeigt. Hier musste vier Institute mit 3,6 Milliarden Euro gerettet werden. Sie waren jedoch klein genug, dass die Rettung durch den Bankenverband möglich war. Bei Großbanken wird das nicht funktionieren, weil die Einlagensicherungssystem zu klein sind.
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