Karlsruhe prüft Recht auf Klärung der Abstammung

  24 November 2015    Gelesen: 635
Karlsruhe prüft Recht auf Klärung der Abstammung
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit heute darüber, inwieweit Kinder das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung auch ohne eine Vaterschaftsklage durchsetzen können. Solch eine Klärung ohne weitere Rechtsfolgen können Kinder zwar seit 2008 gegenüber Männern durchsetzen, die sie rechtlich als Kind anerkannt haben. Dies gilt aber nicht bei einem mutmaßlichen Vater, der die Vaterschaft leugnet.
Im Ausgangsfall klagte eine 65-jährige Frau, die wissen will, ob ein mittlerweile 88-Jähriger ihr leiblicher Vater ist. Das Urteil soll erst in einigen Monaten fallen.

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