Mit dem vom Bundestag bereits Ende April verabschiedeten Gesetz unterliegen Kreditinstitute bei der Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten künftig keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht mehr. Zudem erhält die Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten im sogenannten Kontenabrufverfahren. Sofern es für die Besteuerung erforderlich ist, können die Identitäten der Kontoinhaber leichter ermittelt werden. Auch Sammelauskunftsverfahren werden möglich.
Ein internationales Recherchenetz hatte vergangenes Jahr enthüllt, wie Politiker, Sportfunktionäre, Milliardäre, Prominente und Kriminelle weltweit Briefkastenfirmen in Panama nutzen, um Steuern in ihren Heimatländern zu umgehen.
Die Länderkammer billigte zudem ein Gesetz, mit dem Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver bekämpft werden sollen. Der Kern ist die Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters, welches insbesondere Briefkastenfirmen das Geschäft erschweren soll.
Quelle. reuters.de
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