Was dürfen Bodyguards?

  09 Juni 2017    Gelesen: 1499
Was dürfen Bodyguards?
Trump, Putin und Erdoğan reisen mit bewaffneten Personenschützern an. Ihre Befugnisse sind genau festgelegt – eigentlich.
Rechnet man die Zahlen der Polizisten zusammen, die beim G20-Gipfel im Juli eingesetzt werden, ist man inzwischen bei fast 22.000 Beamten – 15.000 Landespolizisten aus der ganzen Republik, 3.800 Bundespolizisten, 2.400 Mitarbeiter des Bundeskriminalamts samt Unterstützungskräften und 680 Wasserschutzpolizisten. Dazu kommt eine große Unbekannte: Niemand weiß, wie viele Personenschützer die anreisenden Spitzenpolitiker mitbringen werden. Selbst das Bundeskriminalamt (BKA), das die Sondergenehmigungen zum Tragen von Waffen ausstellt, kennt noch keine Zahl. Die Anmeldefrist der 35 Delegationen läuft noch.

Trotzdem gibt es längst eine große Aufregung um die ausländischen Bodyguards. Manches daran ist überdreht, anderes gibt tatsächlich Anlass zur Sorge.

Es begann mit einer gut gemeinten Warnung von Innensenator Andy Grote (SPD) an die Gipfelgegner. Sie mögen sich, bei aller Freude am zivilen Ungehorsam, bitte nicht den Konvois der Regierungschefs in den Weg stellen. Sie würden sich "in Gefahr bringen". Denn die Bodyguards würden im Fall eines Stillstands der Wagenkolonne alles tun, um ihren Chef in Sicherheit zu bringen.

Dieses sachlich gemeinte Statement des Senators wirkte auf manche Hamburger fantasieanregend. Würden sich also bewaffnete Agenten von Trump, Putin oder Erdoğan den Weg freischießen durch linke Demonstranten, die sich in bester Absicht auf einer Hamburger Hauptverkehrsstraße niedergelassen haben? Wer solche Szenen ernsthaft erwartet, hat vermutlich zu viele schlechte Actionfilme gesehen.

Juristisch betrachtet, hätten die ausländischen Personenschützer keinerlei hoheitlichen Rechte, teilt das BKA mit. Sie dürfen sich mit ihren Waffen nur verteidigen; sie dürfen aber niemanden festnehmen und natürlich schon gar nicht überfahren oder niederballern. Zuständig für den Schutz der Staatsgäste sind die Personenschützer des BKA, zusammen mit der Hamburger Polizei. Auch Trump, Erdoğan und Putin werden von deutschen Beamten geschützt, offiziell betrachtet, sind ihre mitgebrachten Bodyguards nur Berater der deutschen Beamten. Eine BKA-Sprecherin formuliert es so: Die Bodyguards dürfen nur "eine beratende Funktion ausüben, um das jeweilige individuelle Schutzbedürfnis zu erklären".

Die interessante Frage ist eine andere: Was passiert den Leibwächtern, wenn sie sich nicht an die Grenzen ihrer Befugnisse halten?

Besonders die Entourage des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdoğan ist in letzter Zeit unangenehm aufgefallen. Im Februar 2016 in Quito und im April 2016 in Washington gingen Erdoğans Männer auf Demonstranten los. Jetzt zeigen neue Videos, wie seine Leibwächter auch am 16. Mai in Washington auf friedliche Protestierer einprügelten. Am Boden liegende Männer und Frauen wurden von Männern in schwarzen Anzügen und mit Knöpfen im Ohr brutal ins Gesicht getreten. Die New York Times wies mittels Videoauswertung nach, dass mindestens zehn der Angreifer zu Erdoğans offizieller Delegation gehörten. Bei den Übergriffen waren auch US-Polizisten anwesend. Sie nahmen zwei der Täter kurzzeitig fest, doch inzwischen sind sie wieder auf freiem Fuß.

Die Botschaft ist: Wenn Leibwächter ihre Befugnisse überschreiten, passiert ihnen nichts. Viele von ihnen genießen diplomatische Immunität, wie jene Wachmänner der israelischen Botschaft in Berlin, die 1999 drei Kurden erschossen. Sie wurden in ihre Heimat ausgeflogen.

So gesehen, hat der Hamburger Innensenator also durchaus recht: Es ist tatsächlich keine gute Idee, sich mit ausländischem Sicherheitspersonal anzulegen.

Quelle : zeit.de

Tags:


Newsticker