Zuvor war mitgeteilt worden, dass die Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik nach Auffassung eines Berufungsgerichts in Norwegen nicht gegen die Menschenrechte des Verbrechers verstößt.
Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Unter den Opfern waren viele Kinder und Jugendliche. Für das Verbrechen war er zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.
Quelle. sputniknews.com
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