Jetzt schaltete sich die oberste Verbraucherschutzbehörde des Landes ein. Die Behörde will von der Justiz klären lassen, ob der deutsche Thermomix-Hersteller Vorwerk gegen gesetzliche Regelungen verstoßen hat. Dabei geht es um mindestens 14 Fälle, in denen Thermomix-Kunden beim Hantieren mit einem älteren Modell der Küchenmaschine verletzt wurden.
Betroffen ist das Modell mit der Bezeichnung TM31, das 2014 vom Markt genommen wurde. Mindestens acht Kunden mussten nach einer Auflistung der Verbraucherschutzorganisation Choice ins Krankenhaus, weil sie sich durch zu heiße Flüssigkeiten Verbrennungen zugezogen hatten.
Vorwerk wollte offenbar Kundenrechte aushebeln
Die Verbraucherschutzbehörde ACCC legt Vorwerk zur Last, zu spät über die Vorfälle unterrichtet zu haben. Nach australischem Gesetz muss binnen 48 Stunden darüber informiert werden, wenn es Probleme gibt. Zudem soll der Thermomix-Hersteller nach Bekanntwerden der Probleme versucht haben, mit Sondervereinbarungen Kundenrechte auszuhebeln.
Seit Bekanntwerden der ersten Fälle im Mai des vergangenen Jahres kochen Beschwerden von Thermomix-Kunden hoch. Das Wuppertaler Familienunternehmen verteidigte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe: "Vorwerk hat im Jahr 2015 einen vorsorglichen Warnhinweis veröffentlicht, alle Kunden einer bestimmten Produktionscharge angeschrieben und den Dichtring der Geräte kostenlos ausgetauscht. Dies sei zu jeder Zeit in Abstimmung mit den zuständigen Produktsicherheitsbehörden geschehen", so der Vorwerk-Sprecher.
Quelle: n-tv.de
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