Pariser Attentäter hatte gestohlenen syrischen Blanko-Pass
Auch der zweite am Fußballstadion entdeckte Pass mit dem Namen Ahmad al-Mohammad gehört einem Syrer, dieser stammt jedoch von einem getöteten Soldaten der Regierungstruppen von Baschar al-Assad. Beide Attentäter reisten demnach über die griechische Insel Leros in die Europäische Union ein; ihre echte Identität ist bisher nicht geklärt.
Die insgesamt drei Selbstmordattentäter vom Stade de France hatten am 13. November einen Menschen mit in den Tod gerissen. Bisher konnte nur der dritte Selbstmordattentäter als der 20-jährige Franzose Bilal Hadfi identifiziert werden. Im Zuge der zeitgleichen Anschlagsserie auf Cafés, ein Restaurant und eine Konzerthalle in Paris wurden an dem Abend insgesamt 130 Menschen getötet und mehr als 350 weitere verletzt.
2800 Polizisten würden den nördlich von Paris gelegenen Veranstaltungsort für die UN-Klimakonferenz sichern, sagte Innenminister Bernard Cazeneuve. Weitere 8000 Beamte seien während der zweiwöchigen Konferenz an den Grenzen des Landes im Einsatz. Frankreich hatte in Vorbereitung der UN-Klimakonferenz bereits am 13. November wieder vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt.
Zur Eröffnung des Klimagipfels in Le Bourget nördlich von Paris werden am kommenden Montag fast 150 Staats- und Regierungschefs anreisen, unter ihnen US-Präsident Barack Obama, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der chinesische Präsident Xi Jinping. An diesem Tag sollen zwischenzeitlich Autobahnen und die Pariser Stadtautobahn gesperrt werden, um die Konvois mit den Staats- und Regierungschefs ungehindert passieren zu lassen.
Von der teilweisen Aussetzung der Menschenrechtskonvention habe die Pariser Regierung den Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, in Kenntnis gesetzt, teilte ein Sprecher der paneuropäischen Staatenorganisation mit. Einzelheiten über die ausgesetzten Artikel wurden noch nicht bekanntgegeben.
Frankreich begründet die Maßnahme mit dem nach den Anschlägen vom 13. November ausgerufenen Ausnahmezustand, der mittlerweile auf drei Monate verlängert wurde. Dabei beruft sich die Pariser Linksregierung auf Artikel 15 der Konvention. Demnach können Unterzeichner der Konvention von den darin enthaltenen Verpflichtungen "abweichen", wenn "das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht" wird und die Lage im Land dies "unbedingt erfordert". Ausgenommen ist davon allerdings das Folterverbot, das unter keinen Umständen ausgesetzt werden darf.
Die Nationalversammlung stimmte unterdessen nahezu einstimmig für die Fortsetzung der Luftangriffe gegen die IS-Dschihadisten in Syrien. Bei der Abstimmung votierten am Mittwochabend 515 Abgeordnete für eine Verlängerung des Einsatzes, es gab vier Nein-Stimmen. Das französische Parlament muss spätestens nach vier Monaten einer Verlängerung solcher militärischen Einsätze zustimmen. Bereits im September 2014 hatte Frankreich damit begonnen, IS-Stellungen im Irak zu bombardieren.