Die Kanzlerin hatte sich bereits auf dem CDU-Wirtschaftstag am Dienstag besorgt darüber geäußert, dass das deutsche und europäische Kartellrecht nicht mehr zu den Entwicklungen durch die Digitalisierung passe. Sie forderte die Unternehmen deshalb zu einem engen Dialog mit der Politik auf. Wettbewerbsrecht müsse neu gedacht werden, wenn auf einer digitalen Plattformen Angebote etwa von Banken und Einkäufen gekoppelt würden.
MERKEL WILL WEITERE AUSNAHMEN BEI EU-BEIHILFERECHT
Merkel forderte auch weitere Ausnahmen der EU-Beihilferegeln, damit auch in der EU zukunftsträchtige Technologien entwickelt und gehalten werden können. Die EU müsse deshalb Ausnahmen für Subventionen nicht nur im Bereich der Mikrochips erlauben. Dort habe das völlige Abwandern der Technologie gedroht, weil EU-Firmen zwar Chip-Produktionsfirmen nach Asien lieferten, aber die Chips dort hergestellt würden. Nun habe man zusammen mit den Niederlanden, Frankreich und der EU-Kommission "strategische Investitionen" vorgenommen. Ohne diese gemeinsame Initiative hätte es etwa keine Ansiedlung der Firma Bosch für die Chips-Produktion in Dresden geben können.
Nun sei zu prüfen, ob Beihilfen auch für die Branchen Batterien und Künstliche Intelligenz (KI) möglich seien. Bei der Künstlichen Intelligenz sei sie klar dafür. "Bei der Zellförderung bin ich mir nicht sicher, weil die heimische Automobilindustrie sich nicht entschieden hat, das von uns einzufordern", kritisierte Merkel. Die Politik könne hier aber nicht ohne Aufforderung der Wirtschaft vorangehen. "Wir brauchen schon Signale aus der Wirtschaft, um in diesem Bereich voranzukommen." Die Batterie-Technologie gilt wegen der Entwicklung von E-Autos als zentrales Zukunftsfeld.
Die EU müsse zudem Schutzmechanismen entwickeln, damit strategische junge Unternehmen im Bereich der KI nicht sofort von kapitalstarken Konzernen aufgekauft würden, hatte Merkel am Dienstag gefordert.
Die Kanzlerin kündigte am Mittwoch zudem erneut an, dass auf dem deutsch-französischen Ministerrat Mitte Juli auch über eine gemeinsame Auslegung der EU-Datenschutzgrundverordnung gesprochen werden solle. Beide Länder sollten einen gemeinsamen Ansatz entwickeln, wie diese Verordnung umzusetzen sei.
Quelle. reuters.de
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