Dieses Mal ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Das Verbot der Vollverschleierung sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden.
Außerdem ging es um Satzungen von drei belgische Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten. Gewehrt hatten sich zwei Musliminnen, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt. 2014 hatte der Menschenrechtsgerichtshof eine Beschwerde gegen ein vergleichbares Verbot in Frankreich noch abgewiesen.
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