Der Bundestag hatte Ende Juni nach jahrzehntelangem Ringen beschlossen, dass Schwule und Lesben künftig in Deutschland heiraten und damit auch gemeinsam Kinder adoptieren dürfen. Der Bundesrat ließ das Gesetz Anfang Juli in der letzten Sitzung vor der Sommerpause passieren. Nun kann eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft treten. Unter Politikern und Juristen war umstritten, ob nicht eigentlich eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre. (dpa)
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