Die 6. Kammer hatte verlangt, dass der nordafrikanische Staat der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müsse, dass gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt werde. Die vorgelegte Verbalnote der tunesischen Regierung erfülle diese Bedingung nicht, begründete das Gericht seinen Beschluss. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar.
Der Tunesier soll für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben. Zu den Vorwürfen hat der Mann geschwiegen.
Seine geplante Abschiebung war am 22. März wenige Minuten vor seinem Abflug vom Frankfurter Flughafen gestoppt worden, weil er einen Asylantrag gestellt hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte diesen zwar als unbegründet abgelehnt. Doch der Mann hatte sich dagegen mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gewehrt. Er wurde abgelehnt - aber das Gericht stellte Bedingungen.
Quelle: n-tv.de , kpi/dpa
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