Keine Abschiebung für Terrorverdächtigen

  27 Juli 2017    Gelesen: 677
Keine Abschiebung für Terrorverdächtigen
Anfang des Jahres wird ein Tunesier während einer Razzia festgenommen. Er soll einen Anschlag in Deutschland geplant haben. Dennoch entscheidet nun ein Gericht: Der Mann darf nicht in seine Heimat abgeschoben werden. Denn dort könnte er sterben.
Ein terrorverdächtiger Tunesier, der bei einer Razzia in Hessen im Februar festgenommen wurde, darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab einem Eilantrag des Mannes statt. Eine von der tunesischen Regierung übermittelte Erklärung erfülle nicht die entsprechenden Auflagen für eine Abschiebung.

Die 6. Kammer hatte verlangt, dass der nordafrikanische Staat der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müsse, dass gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt werde. Die vorgelegte Verbalnote der tunesischen Regierung erfülle diese Bedingung nicht, begründete das Gericht seinen Beschluss. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar.

Der Tunesier soll für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben. Zu den Vorwürfen hat der Mann geschwiegen.

Seine geplante Abschiebung war am 22. März wenige Minuten vor seinem Abflug vom Frankfurter Flughafen gestoppt worden, weil er einen Asylantrag gestellt hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte diesen zwar als unbegründet abgelehnt. Doch der Mann hatte sich dagegen mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gewehrt. Er wurde abgelehnt - aber das Gericht stellte Bedingungen.

Quelle: n-tv.de , kpi/dpa

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