‘’Man hat mir mitgeteilt, dass es bisher keine Neuigkeiten gibt. Vielleicht wird der Gericht im Herbst diesen Fall angehen. Der Europäische Gerichtshof muss eine endgültige Entscheidung über die Höhe der Entschädigung treffen. Wahrscheinlich wird Armenien nichts von sich selbst tun.
F.Paschayev betont, dass der Fall in der Hand des Europäischen Gerichtshofes ist. Die entgültige Entscheidung wird ungefähr zwischen dem Zeitraum von 6 Monaten bis zu einem Jahr dauern.
Es ist zu bemerken, dass seit der positiven Entscheidung (16. Juli 2015) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Beschwerde der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen "Chiragovs und andere gegen Armenien" längst vergangen ist. Aserbaidschan hat am 6. April 2005 die Forderung Aserbaidschanischer Flüchtlinge gegen Armenien angekündigt, die im Jahre 1992 während des armenisch-aserbaidschanischen Berg-Karabach Konflikts aus ihren angestammten Gebieten vertrieben wurden.
Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die Bürger eine Vereinbarung mit dem zuständigen Staat über die Höhe der Entschädigung während der Dauer von 12 Monaten erreichen müssen. Wird das Abkommen nicht erreicht, entscheidet das Europäische Gerichtshof selbst.
Zaur Bandaliyev
Tags: