Es gebe sieben Verdachtsfälle wegen Nötigung, drei Fälle von Strafvereitelung im Amt und je zwei Verfahren wegen Beleidigung und Verletzung des Dienstgeheimnisses, hieß es in dem Bericht. In einem Fall werde wegen Bedrohung ermittelt. In einem weiteren Fall gehe es um den Verdacht sexueller Nötigung, dies beziehe sich aber auf das Verhalten eines Polizisten in seiner Freizeit.
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) sagte der Zeitung: „Wir sind davon überzeugt, dass die G20-Ereignisse sehr ernsthaft aufgearbeitet werden müssen.“ Die eingesetzte Sonderkommission solle daher nicht nur strafbares Fehlverhalten von Polizisten aufklären, sondern allen Vorwürfen gegen Polizisten im Zusammenhang mit G20 nachgehen. Dazu werte sie auch Videos und Berichte im Internet aus.
Neben den 95 Ermittlungsverfahren gebe es hundert weitere sogenannte Prüffälle. Dabei sollen sich Polizisten nach erster Einschätzung zwar nicht strafbar gemacht haben, aber dennoch auffällig geworden sein. Auch in diesen Fällen werde ermittelt.
Quelle : taz.de
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