Das EU-Gericht entschied, dass für die Höhe der beantragten Fördergelder nur die Mehrkosten rechtens seien, die für den Bau am Standort Leipzig entstehen. Eine Fertigung der Anlage in München hätte 17 Millionen Euro weniger gekostet. Und nur diese Summe könne durch staatliche Mittel ausgeglichen werden. Es sei jedoch nicht nachgewiesen, dass eine Beihilfe auch über diesen Betrag hinaus tatsächlich dazu beigetragen hätte, dass BMW in Leipzig zusätzliche Investitionen tätigt.
Das Gericht folgte damit der Sichtweise der EU-Kommission, die die angemeldete Beihilfe für BMW in Leipzig bereits vor drei Jahren entsprechend gekappt hatte. Mit Unterstützung vom Land Sachsen klagte der Autobauer. BMW erwägt nun nach Angaben eines Sprechers, in die nächste Instanz zu gehen und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Urteil vorzugehen. Dafür hat das Münchner Unternehmen zwei Monate Zeit.
Gericht befürchtet Wettbewerbsverzerrung
Ein höherer Zuschuss hätte vielmehr den Wettbewerb verzerrt und andere Wettbewerber von Investitionen abgehalten. Laut Gericht sei es nicht auszuschließen, dass eine höhere Beihilfe nur dazu gedient hätte, mit der Investition verbundene Risiken abzuwenden und dem Unternehmen zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Dies wäre eine unangemessene Stärkung der Marktposition von BMW gewesen.
Der Autobauer zeigte sich überrascht von der Entscheidung der Luxemburger Richter. "Durch die drastische Kürzung wird BMW letztlich für die Ansiedlung eines innovativen Investitionsvorhabens in einer benachteiligten Region bestraft", teilte ein Sprecher mit. Nach der Prüflogik der EU-Kommission hätte BMW demnach die Beihilfe nur dann in voller Höhe erlangen können, wenn in Leipzig die Produktion eines konventionellen Autos statt eines Elektrofahrzeugs angesiedelt worden wäre. "Das ist eine Benachteiligung innovativer "First Mover" wie der BMW Group", hieß es.
Quelle: n-tv.de
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